Schienenfahrzeuge & Bahntechnik

Brandschutz nach DIN EN 45545-2:2013-08

Bei Schienenfahrzeugen spielt der Brandschutz eine zentrale Rolle, denn es gilt, bei Unglücksfällen die Gesundheit und das Leben der Fahrgäste und des Personals nicht zu gefährden. Neben der Nicht-Entflammbarkeit kommt es bei den eingesetzten Materialien darauf an, dass sie unter Hitzeeinwirkung keinen Rauch oder toxische Dämpfe entwickeln.

Daher sollen alle Produkte, die in einem Schienenfahrzeug verwendet werden und über ein mögliches Brandpotenzial verfügen, i.d.R. brandschutztechnische Anforderungen erfüllen, um Fahrgästen und Personal einen hinreichenden Schutz zu bieten und eine wirksame Evakuierung und Rettung in Notsituationen zu ermöglichen.
Seit dem 01.01.2018 müssen alle in Fahrzeugen verbauten Produkte und Komponenten den normativen Anforderungen der DIN EN 45545-2 entsprechen. (Vgl. EU 1302/2014, Abschnitt 4.2.10.2.1.)

Die brandschutztechnischen Anforderungen an den gelisteten Komponenten sind in einem Anforderungssatz (requirement set) abgebildet , von R1 bis R26.
Neben Anforderungssätzen ergeben sich gemäß der Normen drei Gefährdungsstufen (Hazard level = HL).

Durch die Gefährdungsstufe wird abgebildet, welche Anforderungen (= Grenzwerte) eine Komponente erfüllen muss, um das Risiko, welches von dieser Komponente ausgeht, auf ein vertretbares Maß zu reduzieren. Gefährdungsstufe HL1 entspricht dabei den geringsten werkstofftechnischen Anforderungen, HL3 den höchsten Anforderungen.

Die Kombination aus Anforderungssatz und Gefährdungsstufe führt zu den durchzuführenden Prüfverfahren und einzuhaltenden Grenzwerten, um konform mit DIN EN 45545-2 zu sein, z.B. R21 - HL2.

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